Spenden an unseren Verein

Jede Spende zählt, denn jeder Euro hilft, betroffene Familien zu unterstützen, unsere Projekte weiterhin zu finanzieren und auch eine gute Betreuung abzusichern.
Sie könnten z.B. Geburtstage, Firmenjubiläen oder andere feierliche Ereignisse zum Anlass nehmen, um Gutes zu tun, indem Sie auf Geschenke und Blumen verzichten und um eine Spende für unsere Vereinsarbeit bitten.
Ihre Zuwendungen an unseren Verein werden satzungsgemäß verwendet.

Sollten Sie als Nachweis über Ihre Spende z. B. für Ihre Steuererklärung eine Spendenbescheinigung benötigen, so stellen wir Ihnen diese als gemeinnütziger Verein selbstverständlich aus. Dafür benötigen wir Ihre Anschrift.

Sie können Ihre Spende gern persönlich zu uns bringen oder auf unser Konto überweisen.

Unser Spendenkonto:

Kontoinhaber: Verein zur Förderung krebskranker Kinder Rostock e.V.
Bank: Ostseesparkasse Rostock
IBAN: DE38 1305 0000 0445 0028 83
BIC: NOLADE21ROS

Rechtliche Hinweise zu Spendenbescheinigungen für das Finanzamt

Eine Spendenbescheinigung erwartet das Finanzamt nur, wenn der Betrag einer einzelnen Spende 300 € übersteigt. Eine oder mehrere einzelne Zuwendungen bis maximal 300 € können in die Einkommensteuererklärung eingetragen werden, auch wenn – und das ist gesetzeskonform – keine Bescheinigung vorliegt, Kontoauszug ist ausreichend.

Für Spender drei Beispiele zur Erläuterung

  1. Familie A. möchte in diesem Jahr 500 € an drei Vereine spenden. Verein X erhält 200 €, Verein Y 180 € und Verein Z 20 €. Es ist keine Spendenbescheinigung fürs Finanzamt nötig.
  2. Im kommenden Jahr möchte Familie A. die Summe von 500 € so aufteilen: Verein X erhält 320 €, Verein Y 160 € und Verein Z 20 €. Nur eine Spendenbescheinigung wird fürs Finanzamt benötigt.
  3. Familie B. möchte an fünf Vereine gleich verteilt insgesamt 1500 € spenden, an jeden der fünf Vereine also 300 €. Es muss keine Spendenbescheinigung beim Finanzamt vorgelegt werden.

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